4.500 Radfahrer ab 14 Jahren nahmen an dem Wissenstest des Automobilclubs teil. Das Ergebnis: Nur ein Prozent konnte fast alle Testfragen korrekt (90 oder mehr Prozent) beantworten, im Durchschnitt waren 60 Prozent der Antworten richtig.
Abgefragt wurde unter anderem das Wissen zu Radwegen, Kindern auf dem Gehweg, Alkoholgrenzen und Handybenutzung. Neben den vielfach lückenhaften oder falschen Antworten klafften Selbsteinschätzung und tatsächliche Kenntnis der Vorschriften weit auseinander, wie der ADAC berichtet: Knapp 80 Prozent der Befragten halten sich nach eigenen Angaben an Regeln, kennen diese aber nur teilweise.
Unkenntnis bei Radwegen und Einbahnstraßen
So wussten nur 18 Prozent, dass Kinder auf dem Fahrrad bis zum Alter von acht Jahren den Gehweg nutzen müssen. Lediglich 15 Prozent konnten sagen, dass dies bis zum Alter von zehn Jahren erlaubt ist, solange es weder einen baulich angelegten Radweg noch einen Seitenstreifen gibt. Nur ein Viertel der Befragten kannte außerdem die Benutzungspflicht, sobald ein blaues Radwegschild aufgestellt ist. Mehr als ein Drittel war fälschlicherweise davon überzeugt, Fahren gegen die Einbahnstraße sei erlaubt. 40 Prozent war nicht bewusst, dass der Gesetzgeber Alkohol im Sattel ab 1,6 Promille als Straftat einstuft, diese mit Punkten und Geldstrafe ahndet und zudem der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April vergangenen Jahres und ihre Neuregelungen für den Radverkehr war den meisten nicht bekannt ist.
In anderen Bereichen wussten dagegen viele Radler gut Bescheid. So kannten fast 80 Prozent die Regel, dass Radfahrer nicht in Fußgängerzonen fahren dürfen. Und fast zwei Dritteln (63 Prozent) war klar, dass sie Busspuren nicht benutzen dürfen.