„Ende Juni hat das Kabinett beschlossen, das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen. Die Verordnung, in der dies geregelt wird, tritt am Freitag (10. Juli) in Kraft“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Ministeriums. Mit dem Moped-Führerschein ab 15 Jahren ermögliche man „eine zusätzliche Mobilitätsoption“. Das solle ein „Beitrag zur Lebensqualität der Jugendlichen vor allem in ländlich geprägten Regionen Hessens sein“, etwa für weitere Wege zum Ausbildungsunternehmen, sagte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zu der neuen Regelung.
Aus Sorge um die Sicherheit der jungen Mopedfahrer wurde die Verordnung dem Ministerium zufolge auf drei Jahre befristet. In diesen drei Jahren würden die Auswirkungen von AM15 auf die Verkehrssicherheit untersucht. Erst dann werde entschieden, ob Moped mit 15 dauerhaft bleibt, heißt es.
„Wir begrüßen die Entscheidung des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums sehr“, kommentiert Frank Dreier, der Vorsitzende des Landesverbands hessischer Fahrlehrer, die neue Regelung. „Es ist eine Entscheidung, auf die wir schon lange gewartet haben. Ich halte es für sehr klug, AM mit 15 zunächst auf drei Jahre zu befristen, um die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu untersuchen. Ich bin sehr guter Dinge, dass unsere Fahrschulen die jungen AM15-Bewerber und –Bewerberinnen so gewissenhaft ausbilden, dass AM mit 15 nach den drei Jahren in Dauerrecht übergehen wird.“
Nies Martin