Eine Beschwerde gegen Deutschlands erstes Streckenradar ist am Bundesverfassungsgericht erfolglos geblieben. Die Karlsruher Richter hätten sie nicht zur Entscheidung angenommen, berichtet der Spiegel unter Berufung auf das niedersächsische Landesinnenministerium. Dieses wertete den Beschluss als weiteren Beleg dafür, dass die Erprobung der Anlage richtig gewesen sei.
Bereits im September 2020 hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht den Betrieb abschließend erlaubt und damit einen juristischen Streit wegen datenschutzrechtlicher Bedenken für beendet erklärt, ist im Spiegel zu lesen. Das Streckenradar auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen ging daraufhin im Dezember 2020 in den Regelbetrieb über. Zuvor sei es nur im Testmodus gelaufen.
Nach der Entscheidung aus dem vergangenen Jahr hatte sich ein Rechtsanwalt aus Hannover mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Er erklärte, dass die Anlage persönliche Daten erhebe und in Grundrechte eingreife. Das sei auf dem Streckenabschnitt aber nicht notwendig, weil es dort keinen Unfallschwerpunkt gebe.
Deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit
Die abschließende Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht und die Anlage an sich wertet das Niedersächsische Innenministerium als einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit. Wie der Spiegel weiter berichtet, hoffe der zuständige niedersächsische Innenminister außerdem darauf, dass „Anlagen wie an der B6 bald auch an anderen gefahrenträchtigen Strecken in Deutschland aufgebaut werden.“ Schließlich gebe es derzeit keine andere gerechtere Art, Tempoverstöße zu ermitteln.
Zum Hintergrund: Das Streckenradar namens „Section Control“ erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt auf einem Abschnitt und errechnet die Durchchnittsgeschwindigkeit. Fährt ein Autofahrer zu schnell, wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Die Methode, die in anderen Staaten bereits üblich ist, gilt als aussagekräftiger als Radarmessungen an einem Punkt, so der Spiegel.
Thomas Baumbach