Über folgenden Fall berichtet das Portal kostenlose-urteile.de: In einem niedersächsischen Waldgebiet waren zwei befreundete Jäger bei einem gemeinsamen Jagdausflug unterwegs. Dabei überfuhr der eine Jäger mit seinem Auto versehentlich den Rauhaardackel des anderen Jägers. Der Hundehalter eilte zu seinem offenbar leblosen Tier. Als er den Hund hochheben wollte, biss dieser ihn tief ins Handgelenk. Daraufhin forderte der Hundebesitzer vom Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherung Schadenersatz. Diese lehnte eine Zahlung ab, der Hundebesitzer klagte.
In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Celle zu Gunsten des Klägers. Der Hundebiss habe sich infolge des Betriebs des Fahrzeugs ereignet. Damit sei der Schaden auch der Betriebsgefahr des Autos zuzurechnen. Der Hund habe nur deshalb zugebissen, weil er aufgrund des Schocks nicht zwischen feindlicher und freundlicher Berührung unterscheiden konnte. Außerdem habe der Hundehalter auch nur deshalb nach seinem Dackel gesehen, weil er überfahren worden war. Nach Ansicht der Richter sei das Überfahren demnach die Ursache des Bisses gewesen, weshalb der Hundebesitzer Anspruch auf Schadenersatz habe.
Allerdings musste der Kläger einen Mithaftungsanteil von 25 Prozent tragen. Das Oberlandesgericht sah im Hundebiss die Tiergefahr verwirklicht. Bei einem verletzten Tier sei diese zusätzlich erhöht, da die tierische Unberechenbarkeit in diesem Fall größeres Gefahrenpotential mit sich bringe als bei einem gesunden Tier.
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 19/22