-- Anzeige --

Angefahrener Hund beißt Besitzer: Fahrzeughalter haftet

05.11.2022 10:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Dackel
Aus Sicht des Gerichts biss der Dackel nur aufgrund des Schocks nach dem Unfall zu (Symbolbild)
© Foto: DoraZett/stock.adobe.com

Wenn ein Hund, der von einem Auto überrollt wurde, sein Herrchen kurz darauf beißt, kann der Fahrzeughalter zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle.

-- Anzeige --

Über folgenden Fall berichtet das Portal kostenlose-urteile.de: In einem niedersächsischen Waldgebiet waren zwei befreundete Jäger bei einem gemeinsamen Jagdausflug unterwegs. Dabei überfuhr der eine Jäger mit seinem Auto versehentlich den Rauhaardackel des anderen Jägers. Der Hundehalter eilte zu seinem offenbar leblosen Tier. Als er den Hund hochheben wollte, biss dieser ihn tief ins Handgelenk. Daraufhin forderte der Hundebesitzer vom Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherung Schadenersatz. Diese lehnte eine Zahlung ab, der Hundebesitzer klagte.

In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Celle zu Gunsten des Klägers. Der Hundebiss habe sich infolge des Betriebs des Fahrzeugs ereignet. Damit sei der Schaden auch der Betriebsgefahr des Autos zuzurechnen. Der Hund habe nur deshalb zugebissen, weil er aufgrund des Schocks nicht zwischen feindlicher und freundlicher Berührung unterscheiden konnte. Außerdem habe der Hundehalter auch nur deshalb nach seinem Dackel gesehen, weil er überfahren worden war. Nach Ansicht der Richter sei das Überfahren demnach die Ursache des Bisses gewesen, weshalb der Hundebesitzer Anspruch auf Schadenersatz habe.

Allerdings musste der Kläger einen Mithaftungsanteil von 25 Prozent tragen. Das Oberlandesgericht sah im Hundebiss die Tiergefahr verwirklicht. Bei einem verletzten Tier sei diese zusätzlich erhöht, da die tierische Unberechenbarkeit in diesem Fall größeres Gefahrenpotential mit sich bringe als bei einem gesunden Tier.

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 14 U 19/22

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.