Der Käufer kann demnach den Kaufpreis zurückverlangen, muss sich jedoch die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Außerdem muss er das Auto an Volkswagen zurückgeben.
Nach der Rechtsauffassung des BGH hat VW ihre Kunden „vorsätzlich und sittenwidrig“ getäuscht. „Die Richter gehen auch davon aus, dass die Führungsetage bei VW verantwortlich ist“, analysiert die Tagesschau auf ihrer Website das Urteil. Weiter heißt es dort: Der Leiter der Entwicklungsabteilung habe „sicher gewusst, was läuft“. Und was den Vorstand angehe, „hätte VW genauer belegen müssen, dass der nicht eingeweiht war.“
Aktenzeichen VI ZR 2528/19
(tc)