Driften, also das durch Übersteuern des Fahrzeugs eingeleitete Querfahren, auf einer öffentlichen Straße ist an sich nicht illegal, kann allerdings mit verschiedenen Verstößen einhergehen, die im Bußgeldkatalog vorkommen. Es empfiehlt sich also, nur im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings oder auf abgeschlossenem Gelände zu üben.
Jemand, der geglaubt hat, schon ausreichend geübt zu haben, wollte seine Corvette durch einen Kreisverkehr driften, was bis zum Verlassen desselbigen auch geklappt hat. Beim Ausfahren des Kreisels hat er aber den Wagen in eine Mauer gesetzt und es entstand erheblicher Sachschaden, den er von seiner Vollkasko ersetzen lassen wollte.
Der Versicherer weigerte sich und war der Meinung, es handle sich um vorsätzliche Schadensverursachung. Das Landgericht Coburg sah die Causa allerdings anders und gab dem Drifter recht, da dieser auf das Gelingen des Fahrmanövers vertraut hatte und somit kein Vorsatz vorlag. Noch mal Glück gehabt...