Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Die Teilnahme mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille stelle die Fahreignung „insgesamt, das heißt auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, in Frage“. Eine MPU sei deshalb zulässig. Das gelte auch gegenüber Verkehrsteilnehmern, die keine Fahrerlaubnis haben.
Verwaltungsgericht Neustadt
Aktenzeichen 1 K 48/20.NW