Das Gericht bestätigte ein Bußgeld, dass das erstinstanzliche Amtsgericht verhängt hatte. Der betroffene Autofahrer scheiterte mit dem Argument, dass er sein Handy eben nicht mit den Händen gehalten habe. Auch das Einklemmen sei gefährlich, sagte das Gericht, der Fahrer müsse schauen, dass das Handy nicht herunterfalle und sei dadurch abgelenkt.
Oberlandesgericht Köln
Aktenzeichen II-1 RBs 347/20