Er unterlag vor Gericht. Wer ein Auto fahre, das „bekanntermaßen“ so laut sei, habe die gleichen Pflichten wie andere Autofahrer, stellten die Richter klar. Er müsse dann den Verkehr rundum eben aufmerksamer beobachten, um seine Wahrnehmungsdefizite auszugleichen.
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 3 Ws (B) 11/20