Im aktuellen Fall, über den unter anderem das Onlineportal anwaltsregister.de berichtet, sorgte das aus Sicht des Gerichts grob fahrlässige Verhalten einer 81-Jährigen dafür, dass sie die gleiche Schuld trifft. Die Frau wollte mit ihrer Gehhilfe eine Straße überqueren – aufgrund der durch Dunkelheit verursachten schlechten Sichtverhältnisse übersah ein Autofahrer die Frau und es kam zum Zusammenstoß. In der Folge forderte die Frau vom Autofahrer Schadenersatz. Die Begründung: Er hätte sie auf der Straße erkennen müssen.
Das Oberlandesgericht Dresden folgte dieser Argumentation nicht und bewertete den Fall anders. Die Geschädigte habe offenkundig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen indem sie beim Überqueren der Straße nicht auf den fließenden Verkehr geachtet hat, so die Begründung des Oberlandesgerichts. Nachdem aber auch der Autofahrer die Fußgängerin hätte sehen können und daher gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat, haften in diesem Fall der Pkw-Fahrer und die 81-jährige Fußgängerin zu gleichen Teilen.
Oberlandesgericht Dresden
Aktenzeichen 14 U 1267/21