Der Unfallfahrer verliert dadurch seinen Kaskoschutz, wenn er einen hat, und muss für den Schaden selbst aufkommen. Falls die Leitplanke einer Autobahn beschädigt wurde, muss spätestens an der nächstgelegenen Haltemöglichkeit angehalten und die Polizei benachrichtigt werden, wenn das auf dem Standstreifen nicht gefahrlos zu machen ist.
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 235/20