Eine Frau machte Urlaub im Wohnmobil. Sie fuhr an die Nordsee und parkte ihr Wohnmobil auf einem öffentlichen Pkw-Parkplatz. Dort übernachtete sie mehrere Tage. Die Behörden bekamen das mit und verhängten eine Geldbuße von 100 Euro. Die Camperin habe gegen das Landesnaturgesetz verstoßen, hieß es als Begründung.
Das Oberlandesgericht Schleswig war aufseiten der Behörde. Die Fahrerin wollte durch die Übernachtungen nicht ihre Fahrtauglichkeit wiederherstellen oder ihre Fahrt kurz unterbrechen. Sie wollte dort, wo sie stand, ein paar Tage ihres Urlaubs verbringen. Das sei eine „unerlaubte Sondernutzung“. Das Gericht stellte klar, dass es nicht um das Abstellen an sich ging, sondern um das Wohnen.
Oberlandesgericht Schleswig
Aktenzeichen 1 Ss OWi 183/19