Ein Gesetzgebungsverfahren durchläuft in Deutschland maximal zehn Schritte bis zur Verkündung. Und wie es der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende und spätere Bundesverteidigungsminister Peter Struck einmal formuliert hat, kommt kein Gesetz so aus dem Bundestag, wie es hineingegangen ist. Aber wenn man etwas ändern will, muss man sich rechtzeitig darum bemühen!
Im Falle der Führerscheinreform ist es jetzt so weit. Am 29. September folgt der Gesetzesinitiative vom Mai Schritt zwei: die Beteiligung des Bundesrates. Dort können die Länder zustimmen, Änderungswünsche formulieren oder Kritik äußern. Erst anschließend nimmt die Bundesregierung dazu Stellung und leitet den Entwurf an den Bundestag weiter. Was die Bundesregierung betrifft, sind die Positionen festgefahren. In einem in der nächsten Ausgabe der FAHRSCHULE erscheinenden Interview hat der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte noch einmal wiederholt, dass man an den definierten Punkten (Auszug) festhalten will:
- Wegfall der Präsenzpflicht samt vollständig digitaler Theorieausbildung per App oder Online-Angeboten
- Wegfall der Pflicht zum Vorhalten eines Unterrichtsraumes
- Reduzierung des Fragenkatalogs für die Theorieprüfung
- Wegfall der festen Anzahl von 12 Sonderfahrten
- Laienausbildung – oder wie es jetzt heißt „begleitetes Fahren durch nahe Angehörige“
Wer gegen die faktische Deregulierung des Fahrschulwesens und befürchteten Qualitätsverlusten noch etwas unternehmen will, muss jetzt seine zuständigen Landtagsmitglieder kontaktieren und seine Bedenken äußern.
Wenn noch Einfluss genommen werden kann, dann über den Bundesrat und damit die Ländervertreter. Nur wenn sich über diesen Weg ausreichend Stimmen sammeln, können entsprechende Bundesratsinitiativen noch Änderungen erwirken. Nachdem die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen einer Kleinen Anfrage bereits Bedenken in Richtung Verkehrssicherheit geäußert hat, ist zumindest davon auszugehen, dass die Länderparlamente, in denen diese Partei beteiligt ist, ihren Einfluss im Bundesrat noch geltend machen. Ob das allerdings reicht, bleibt fraglich. Reagiert die Branche jetzt nicht, bestehen für das BMV gute Chancen, dass wesentliche Teile der Reform 2027 in Kraft treten.