Wiesbaden (ots) - Bereits ab 14 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland E-Scooter fahren - ein Führerschein ist nicht notwendig. Für Leihroller gelten jedoch zusätzlich die Nutzungsbedingungen der Anbieter. "Minderjährige dürfen einen solchen Vertrag normalerweise nicht allein abschließen", erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Deshalb liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren. Zudem braucht jeder Nutzer einen eigenen Account. Nur dann ist er bei der Fahrt mit dem Leihroller regulär über den Anbieter versichert.
Wenn Jugendliche fremde Accounts nutzen
Umgekehrt bedeutet das: Wer seinen Zugang an einen Jugendlichen weitergibt, verstößt gleich doppelt gegen die Vertragsbedingungen des Anbieters. "Das ist kein Kavaliersdelikt", betont R+V-Experte Richter. "Vor allem bei einem Unfall drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen." Verursacht der Jugendliche mit dem E-Scooter einen Schaden oder verletzt andere, greift zwar grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Rollers. Allerdings kann der Versicherer vom Vertragsinhaber anschließend unter Umständen bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Hinzu können weitere Kosten kommen, etwa für Reparaturen am Leihroller, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Forderungen des Anbieters.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Nur allein fahren - auf E-Scootern darf man nicht zu zweit unterwegs sein. Auch Gegenstände dürfen nur transportiert werden, wenn sie eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigen.
- Gehwege und Fußgängerzonen meiden, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind.
- Auch ohne Pflicht einen Helm nutzen: Er kann schwere Kopfverletzungen verhindern.