Im konkreten Fall über den unter anderem das Onlineportal anwaltsregister.de berichtet, fuhr eine Radfahrerin auf der Bundesstraße und benutzte nicht den ebenfalls verfügbaren Radweg. Ein Motorradfahrer überholte die Radfahrerin, es kam zu einem Unfall in dem sich sowohl der Motorradfahrer als auch die Radlerin schwere Verletzungen zuzogen. Da die Schuldfrage nicht endgültig geklärt werden konnte, entschied das Oberlandesgericht München, dass der Fahrer des Motorrads zu 75 Prozent hafte. Dies wurde mit der erhöhten Betriebsgefahr beim Überholen begründet. Aber auch die Fahrradfahrerin haftete mit 25 Prozent, da sie nicht auf dem Radweg fuhr.
Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 189/20