Dem Urteil, über das die Plattform anwaltsregister.de berichtet, lag folgender Fall zugrunde: Eine Autofahrerin war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs als ein Lkw in die Straße einbog und der Frau die Vorfahrt nahm. Ihr Ärger über das falsche Verhalten des Lkw-Fahrers verleitete die Autofahrerin zu einer „Disziplinarmaßnahme“: Sie überholte den Lkw und bremste vor ihm plötzlich ab. Der Lkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf.
Den Schaden an ihrem Auto wollte sich die Frau daraufhin von dem Lkw-Fahrer ersetzen lassen und klagte vor Gericht. Das sah die Sache allerdings entschieden anders: Die Autofahrerin habe sich im groben Maße verkehrswidrig verhalten. Der Unfall sei alleine auf ihr Verhalten zurückzuführen. Dass der Lkw-Fahrer zuvor die Vorfahrt missachtet hatte, spiele dabei keine Rolle. Denn das habe den Unfall nicht ausgelöst. Weil sie nur abgebremst hatte, um den Lkw-Fahrer zu maßregeln, musste die Frau alleine haften.
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 1518/21