Der Fall ereignete sich wie folgt: Ein Autofahrer aus Passau zeigte beim Passieren eines Blitzerfahrzeugs den Stinkfinger, woraufhin die beiden betroffenen Polizisten Strafantrag wegen Beleidigung stellten. Das Amtsgericht Passau verurteilte den 53-jährigen Autofahrer nach langen Ermittlungen wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 100 Euro. Das Amtsgericht Passau begründete die Entscheidung damit, dass es sich hierbei um kein Bagatelldelikt handle und das Urteil durchaus hätte härter ausfallen können. Der Angeklagte hatte sich aber zwischenzeitlich in einem Brief bei den beiden Polizisten entschuldigt – was ihm zu seinen Gunsten ausgelegt wurde.
Amtsgericht Passau