Wie unter anderem Die Zeit auf ihrer Onlinepräsenz berichtet, endete die Alkoholfahrt für einen 51-jährigen Lkw-Fahrer vor dem Amtsgericht Fürth mit einer Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Vorausgegangen war eine Aktion, die im Februar bundesweit für Schlagzeilen sorgte.
Während er in seinem Lkw auf die Papiere für die Weiterfahrt nach Köln wartete, konsumierte der 51-Jährige Wodka. Laut eigenen Angaben plante der Fahrer, in Fürth zu übernachten – dann musste er den Parkplatz räumen. Nach rund sechs Kilometern kam es dann zum ersten Unfall. Der Lkw-Fahrer übersah eine rote Ampel und rammte ein Auto. Die Fahrerin des Pkw wurde hierbei verletzt. Aber anstatt anzuhalten, beschleunigte der Sattelzug auf rund 70 km/h und fuhr durch eine enge Wohnstraße – mit dramatischen Folgen. Der Lkw touchierte zahlreiche Fahrzeuge, schob diese teilweise sogar in Wohnhäuser. Die Trunkenheitsfahrt endete erst, als sich das tonnenschwere Fahrzeug in mehreren Pkw verkeilte und anschließend in Flammen aufging. Das Feuer griff anschließend auf ein Wohnhaus über, dessen Bewohner sich mit Leitern in Sicherheit bringen mussten.
Harte Strafe für geständigen Fahrer
Vor Gericht gestand der 51-Jährige seine Tat, auch wenn er sich an weite Teile seiner Trunkenheitsfahrt nach eigenen Aussagen nicht mehr erinnern kann. Ein Gutachter stufte den Angeklagten als vermindert steuerungsfähig ein, da dieser über zwei Promille Alkohol im Blut hatte und zudem zuvor erfahren hat, dass seine Frau erneut an Krebs erkrankt sei. Im Verlauf der Verhandlung entschuldigte sich der Fahrer für seine Taten bei allen Opfern. Insgesamt wurden fünf Personen verletzt, über 30 Autos demoliert und einige Häuser beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf etwa 800.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von drei Jahren, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Gericht entschied sich im noch nicht rechtskräftigen Urteil für einen Mittelweg und verurteilte den Fahrer zu zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er seinen Führerschein abgeben und für drei Jahre darf ihm keine deutsche Behörde mehr eine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Wie Richterin Sabine Becker-Jastrow am Amtsgericht in Fürth erklärte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich der Angeklagte unter anderem der fahrlässigen Körperverletzung, der fahrlässigen Brandstiftung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht habe.
Amtsgericht Fürth
Aktenzeichen 421 Ls 702 Js 101647/22