Das Onlineportal kostenlose-urteile.de verweist auf folgenden Fall: Ein Bremer Lkw-Fahrer verursachte einen Unfall, bei dem er ein entgegenkommendes Fahrzeug streifte und danach frontal mit einem weiteren Fahrzeug zusammenstieß. Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Lkw-Fahrer Epileptiker sei und ohne medikamentöse Behandlung bei ihm seltene, generalisierte Krampfanfälle auftreten. Der Unfall sei vermutlich auf eine Bewusstseinsstörung infolge eines epileptischen Anfalls zurückzuführen. Die zuständige Behörde entzog dem Mann daraufhin die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E. Dagegen reichte er Klage ein.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte in zweiter Instanz, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig sei. Der Lkw-Fahrer sei wegen seiner Epilepsie als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 anzusehen. Ob tatsächlich ein epileptischer Anfall der Auslöser für den Unfall gewesen sei, sei dafür unerheblich.
Ausnahme: Anfallsfreiheit ohne Medikamente
Dennoch nannte das Gericht einen Ausnahmefall: Eine Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 sei trotz Epilepsie gegeben, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven bestehe. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene ohne antiepileptische Behandlung seit fünf Jahren anfallsfrei geblieben sei.
Oberverwaltungsgericht Bremen
Aktenzeichen 1 LA 337/21