Ein Autofahrer wurde wegen eines Handyverstoßes am Steuer von der Polizei angehalten. Geahndet wurde das Vergehen mit einem Bußgeldbescheid von über 200 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Fahrer wehrte sich gegen die Strafe. Grund: Diese Art Verstoß dürfe nur mit einem Bußgeld von 100 Euro und ohne Fahrverbot geahndet werden.
Die zuständige Behörde begründete das höhere Strafmaß mit der Häufigkeit der Vergehen des Autofahrers. Er war in den vorherigen zwei Jahren zwei Mal mit 24 km/h zu schnell gefahren und wurde schon einmal mit dem Handy am Ohr während des Fahrens erwischt. Die verhältnismäßig hohe Strafe sei daher angemessen. Die Sache ging vor Gericht.
Dieses gab der Behörde Recht. Der Autofahrer sei in einer relativ kurzen Zeitspanne mehrfach aufgefallen. Deshalb sei die hohe Strafe gerechtfertigt, auch wenn es sich um verhältnismäßig kleine Vergehen gehandelt habe, heißt es im Urteil. Auch eine zweimalige Erhöhung der Regelbuße wegen Voreintragungen hatte nicht zu einer Verhaltensänderung bei dem Mann geführt. Daher sah das Gericht die Verhängung des Fahrverbots als angemessen und erforderlich an.
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen Ws (B) 6/21