Ein Radfahrer fuhr mit seinem Mountainbike in schnellem Tempo auf einem Feldweg und stürzte über einen quergespannten Stacheldraht. Er verletzte sich schwer und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt. Er verlangt deswegen Schmerzensgeld.
Der Fall ging den Weg durch die Instanzen und landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH). Knackpunkt war die Frage, ob der Mountainbiker Mitschuld am Unfall trägt, da er schnell unterwegs war.
Der BGH verneinte das. Zwar verlange die StVO von Radfahrern, nur so schnell zu fahren, „dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“, aber der Sachverhalt liege anders, wenn es dabei um Hindernisse gehe, mit denen nicht zu rechnen und die nicht zu erkennen gewesen seien. Radfahrer müssten sonst generell äußerst langsam fahren, um immer bremsbereit zu sein.
Im Fall entschied der BGH, dass die Kommune, in der es zu diesem Vorfall kam, verantwortlich sei, außerdem zwei zuständige Jagdpächter. Die Höhe des Schmerzensgelds ist noch unklar.
Bundesgerichtshof
Aktenzeichen III ZR 250/17
(tc)