Der Eigentümer eines Autos ließ nachträglich einen wesentlich stärkeren Motor in sein Fahrzeug einbauen. Die Vollkaskoversicherung wusste davon jedoch nichts, sie hatte immer noch die alten Daten des schwächeren Aggregats. Es kam zum Unfall, als der Fahrer vom Bremspedal abrutschte und versehentlich aufs Gaspedal trat – er verlor die Kontrolle und fuhr gegen eine Wand. Die Versicherung wollte nur teilweise für den Schaden aufkommen.
Das Gericht war aufseiten der Versicherung, die nur ein Drittel des Schadens ersetzen musste. Durch den neuen und stärkeren Motor habe es ein viel größeres Unfallrisiko gegeben, hieß es im Urteil. Die Versicherung habe deshalb auch bei Vertragsabschluss ausdrücklich nach der Motorleistung gefragt und im Versicherungsschein eingetragen. Der Autofahrer hätte wissen müssen, dass dies auch ein Tarifmerkmal gewesen sei.
Oberlandesgerichts Saarbrücken
Aktenzeichen 5 U 64/19