Wie unter anderem das Onlineportal anwaltsregister.de berichtet, hat das Amtsgericht München in einer aktuellen Entscheidung gezeigt, dass Drängler hart und konsequent bestraft werden können. Im konkreten Fall fuhr der 31-jährige Angeklagte mit seinem Audi im Richard-Strauß-Tunnel im Stadtgebiet Münchens der vorausfahrenden Autofahrerin in ihrem VW Golf so dicht auf, dass diese das Kennzeichen des Audi A5 nicht mehr erkennen konnte. Mit eindeutigen Gesten und durch Einsatz der Lichthupe wollte der Mann die Golf-Fahrerin dazu bringen, entweder schneller zu fahren oder die Fahrspur zu wechseln. Nachdem er sie überholt hatte, setzte er sich mit seinem Pkw vor das Fahrzeug der Autofahrerin und bremste sie bis zum Stillstand herunter. Lediglich die schnelle Reaktion und starkes Abbremsen verhinderte einen Unfall. Also die Fahrerin hupte, zeigte ihr der Angeklagt zudem noch den Mittelfinger.
In der Gerichtsverhandlung argumentierte der Angeklagte, dass es sich hier um eine Verwechslung handle, da er zwar zum fraglichen Zeitpunkt in diesem Tunnel unterwegs war, aber es keine besonderen Vorkommnisse gab. Da die Schilderungen der Klägerin aber für das Gericht nachvollziehbar waren und die Tochter der Klägerin zudem noch ein Foto mit dem Pkw des Dränglers kurz nach dem Vorfall vorlegen konnte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 31-Jährige die Tat auch begangen hat. Der Mann wurde mit einem Fahrverbot von drei Monaten belegt, zudem muss er auch eine Geldstrafe zahlen. Das Gericht verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen à 30 Euro.
Amtsgericht München
Aktenzeichen: 943 Cs 412 Js 158569/21