Ein Radfahrer war auf einem befestigten Wirtschaftsweg unterwegs, der ansonsten hauptsächlich von Traktoren befahren wird. Der Mann stürzte, als er auf dem fünf Meter breiten Weg in ein Schlagloch geriet. Bei dem Unfall erlitt er Prellungen und Schürfwunden, Kleidung und Rad wurden beschädigt.
Schuld daran war nach Ansicht des Radlers die Kommune, die den Wirtschaftsweg nicht so instand gehalten habe, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Die Kommune kümmerte sich daraufhin zwar um die Straßenschäden, wies aber die Forderung des Radfahrers über 3.500 Euro Entschädigung zurück. Auf Wirtschaftswegen seien Unebenheiten üblich, damit müssten Verkehrsteilnehmer rechnen.
Stadt gewinnt Rechtsstreit
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in zweiter Instanz das Urteil des Bonner Landgerichts und entschied zugunsten der Stadt. Die Schlaglöcher seien für Radfahrer durchaus ein gewisses Risiko. Dennoch müsse man sich auf Löcher in der Fahrbahn einstellen, wenn man einen Wirtschaftsweg befährt. Straßenschäden durch landwirtschaftliche Fahrzeuge seien unvermeidlich. Die Kommune sei auch nicht verpflichtet, eigens davor zu warnen.
Laut Gericht hätte der Mann den Unfall leicht vermeiden können, wenn er aufmerksam und am rechten Wegesrand gefahren wäre. Das vom Radfahrer beschriebene acht Zentimeter tiefe und einen halben Meter lange Schlagloch sei groß genug gewesen, um es rechtzeitig erkennen und umfahren zu können.
Oberlandesgerichts Hamm
Aktenzeichen: 11 U 126/20