Ein erst knapp vier Monate alter Rhodesian-Ridgeback-Rüde war mit seinem Halter in einem Gewerbepark bei München unterwegs, als ein Auto heranfuhr und die linke Vorderpfote des Welpen überrollte. Der Fahrer überschritt dabei die auf dem Gelände vorgeschriebene Geschwindigkeit von 10 km/h deutlich.
Zur Heilung der gebrochenen Pfote war eine teure physiotherapeutische Behandlung notwendig. Damit sollte das Leistungsvermögen des Hundes, der noch nicht ausgewachsen war, wiederhergestellt werden – der Halter wollte ihn als Wachhund für seine Betriebsräume einsetzen.
Im Prozess um die Kosten für die teuren Maßnahmen sah ein Gutachter diese als gerechtfertigt an. Das Gericht stellte zudem keine Mitschuld des Hundehalters fest, da der Welpe laut Zeugenaussagen ordnungsgemäß angeleint war. Die Versicherung des Autofahrers muss nun die Rechnung für die Behandlung bezahlen, dazu kommen rund 5.000 Euro für Gericht, Anwalt und Gutachter. Somit beläuft sich die Gesamtsumme auf 20.000 Euro.
Landgericht München
Aktenzeichen 20 O 5615/18