-- Anzeige --

Unfall beim Rückwärtsfahren: Teilschuld und Bußgeld möglich

06.03.2024 10:49 Uhr | Lesezeit: 3 min
Auffahrunfall
Wem bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen wird, hängt vom Einzelfall ab. Der Rückwärtsfahrende muss sich stets besonders umsichtig verhalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Wer beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen – auch wenn er eigentlich Vorfahrt hätte.

-- Anzeige --

Auch hohe Bußgelder sind möglich, informiert die R+V Versicherung: Denn die Straßenverkehrsordnung verlangt beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht, da andere Beteiligte im Straßenverkehr eine plötzliche Richtungsänderung kaum absehen können. Die Schuldfrage hängt immer vom Einzelfall ab. „Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.  Beispielsweise, wie schnell und weit die Beteiligten gefahren sind. Auch auf die Verkehrssituation kommt es an. Die Straßenverkehrsordnung verlangt von jedem, sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist“, erklärt R+V-Verkehrsexperte Roland Richter.

Rückwärts auf der Autobahn kann extrem teuer werden

Wer durch Rückwärtsfahren andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Ein völliges No-Go und ausdrücklich verboten ist das Rückwärtsfahren auf Autobahnen. Das Bußgeld dafür ist höher und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu. In grob verkehrswidrigen und besonders rücksichtslosen Fällen kann dafür sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden und ein Strafverfahren eingeleitet werden. Wer also die richtige Ausfahrt verpasst, muss unbedingt bis zur nächsten weiterfahren. 

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

  • Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen: Im fließenden Verkehr fährt man rückwärts, nur beim Einparken setzt man zurück. In Einbahnstraßen gilt: Nur Zurücksetzen ist erlaubt.
  • Wer rückwärts fährt, sollte die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten und ständig bremsbereit sein. Wichtig: Auf die toten Winkel achten!
  • Kameras und Parksensoren helfen, den Abstand beim Rückwärtsfahren besser einzuschätzen. Dennoch gilt: Autofahrende sollten sich nicht ausschließlich auf die Fahrassistenzsysteme verlassen. 
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.