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Unfall mit Müllfahrzeug: BGH verlangt Schritttempo und Seitenabstand

11.09.2024 10:16 Uhr | Lesezeit: 4 min
Müllfahrzeug
Müllwagen im Einsatz: Hier ist angepasste Geschwindigkeit und entsprechender Seitenabstand notwendig
© Foto: Frank-Peter Funke

Wer an der Müllabfuhr im Einsatz vorbeifährt, muss seine Geschwindigkeit notfalls auf Schritttempo drosseln: Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

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Wer an einem Auto der Müllabfuhr vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, muss seinen Fahrstil entsprechend anpassen. Die Geschwin­digkeit sollte so weit gedrosselt werden, dass der Wagen notfalls sofort zum Stehen kommen kann. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil vom 12. Dezember 2023 (AZ: VI ZR 77/23).

Der konkrete Fall: Kollision mit einem Müllcontainer

Der Entscheidung liegt ein Verkehrs­unfall zugrunde, bei dem der Wagen der Klägerin beim Vorbei­fahren an einem Müllauto beschädigt wurde. Die Frau wollte Schadens­ersatz für ihren beschä­digten Wagen erstreiten Das Müllauto stand mit eingeschalteten Warnleuchten und wurde gerade entladen, als die Klägerin vorbeifuhr. Dabei kollidierte ihr Wagen mit einem Müllcon­tainer, den ein Arbeiter des Entsor­gungs­un­ter­nehmens hinter dem Fahrzeug über die Straße schob.

Ausreichender Seitenabstand und Tempo drosseln erforderlich

Der BGH machte aber deutlich: Wer an einem Müllauto vorbei fährt, das erkennbar im Einsatz ist, der darf nicht uneinge­schränkt auf verkehrs­ge­rechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen. Ein ausrei­chender Seiten­abstand muss eingehalten werden, andernfalls ist die Geschwin­digkeit so weit zu drosseln, dass das Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen gebracht werden kann.

Die Fahrweise der Klägerin genügte diesen Anforde­rungen nicht, da der seitliche Abstand von nur rund 50 cm und die Geschwin­digkeit von mindestens 13 km/h zu hoch waren. Auch wenn 20 km/h erlaubt waren, hätte die Frau nur Schritt­ge­schwin­digkeit fahren dürfen. Selbst wenn dem Müllar­beiter ein Verkehrs­verstoß vorzuwerfen wäre, hätte die Fahrerin ihre Geschwin­digkeit entsprechend anpassen müssen.

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KOMMENTARE


wowo

17.09.2024 - 15:28 Uhr

Müll FZ ? Wovon träumt ihr Nachts ? Schritt Tempo fahren funktioniert hier genau so gut wie beim vorbei fahren an Schulbussen, ÖPNV oder im Verkehrsberuhigten Bereich (Spielstrasse) Denn wer mit offenen Augen und Ohren durchs Leben geht, kann an jeder Ecke genau das Gegenteil erkennen - von wegen Fuss vom Gas, nein, es wird sogar Gas gegeben um möglichst schnell an dem Hindernis vorbei zu kommen, übrigens an Fussgängerüberwegen ist es ähnlich Lebensgefährlich. Kontrollen Fehlanzeige, wie auch in anderen Bereichen, jeder FZ Führer macht was er will Vorschriften waren Gestern ! Ps. habe als langjähriger DE Verkehrswacht MA hingeschmissen da keine Besserung in Sicht. LG wowo


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