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Vorschlag: Ad-hoc-Maßnahmen zur sofortigen Senkung der Führerscheinkosten

12.03.2026 10:21 Uhr | Lesezeit: 7 min
Bezahlbarer Führerschein
Rupert Schubert, Regierungsdirektor a.D. und ehemaliger Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsgerichtstages e.V., mit drei Vorschlägen
© Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg

Während die Führerschein‑Anmeldezahlen nach der Reformdebatte eingebrochen sind, dämpft Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Erwartungen – sinkende Preise seien frühestens 2027 möglich. Dabei könnten drei sofort wirksame Maßnahmen die Kosten schon jetzt spürbar senken. Ein Beitrag von Rupert Schubert.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat mit der öffentlichkeitswirksamen Vorstellung der Eckpunkte für einen bezahlbaren Führerschein im Oktober 2025 hohe Erwartungen geweckt. In der Folge sind die Anmeldezahlen in den Fahrschulen stark gesunken. Nach einer am 26.1.2026 veröffentlichten Umfrage der Moving International Road Safety Association e.V. liegt der durchschnittlich geschätzte Rückgang der Führerschein-Neuanmeldungen im Vorjahresvergleich bundesweit bei 54,2 Prozent. Befragt wurden mehr als 2000 Teilnehmende zwischen dem 9. und 19. Januar dieses Jahres [1].

Der Bundesverkehrsminister möchte erst im Frühjahr nach der nächsten Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 25./26. März 2026 eine Entscheidung treffen, welche Eckpunkte umgesetzt werden sollen, und sie erst in kommenden Jahr rechtswirksam werden lassen. Das ist angesichts der dramatischen Entwicklung der Anmeldezahlen viel zu spät. Statt auf die Bremse zu treten, sollten die drei nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dringend schon jetzt in Angriff genommen werden, sodass sie spätestens ab Jahresmitte ihre sicher erwartbare kostenreduzierende Wirkung entfalten können.

1. Amtliche Prüfungsfragen frei zugänglich machen

Wie in Österreich sollten alle Fragen kostenfrei einsehbar und zum Üben nutzbar sein. Fahrschüler*innen könnten mehr als 50 Euro für Lehrmittel sparen. Die Lernmaterialien kosten 50 bis 100 Euro oder auch mehr. Manchen Fahrschülern*innen ist das zu viel Geld, weshalb sie auf den Kauf verzichten, oder sie möchten nicht ADAC-Mitglied werden, nur um die gegebenenfalls kostenfreien ADAC-Angebote nutzen zu können. In Deutschland ist es nicht möglich, sich ohne ADAC-Mitgliedschaft unentgeltlich sämtliche Prüfungsfragen anzusehen.

Der ausschließlich entgeltliche Zugang zu den Prüfungsfragen über gewerbliche Anbieter oder gegebenenfalls unentgeltlich über eine ADAC-Mitgliedschaft hat in Deutschland seinen Ursprung darin, dass das Bundesverkehrsministerium (BMV) die amtlichen Prüfungsfragen nicht vollständig und für jedermann frei verfügbar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die meisten Prüfungsfragen werden nach wie vor im Verkehrsblatt veröffentlicht, das zweimal monatlich erscheint und kostenpflichtig ist.

Das Verkehrsblatt ist zwar das Amtsblatt des BMV. Es wird aber nicht von ihm selbst herausgegeben, sondern vom Verkehrsblatt-Verlag vertrieben. Die gesamte verlegerische und technische Durchführung der Verkehrsblatt-Herausgabe wurde durch Vertrag vom 7.3.1953 mit dem damaligen Verkehrs- und Wirtschaftsverlag GmbH diesem übertragen. Von dem Rohüberschuss erhält das Bundesverkehrsministerium 50 Prozent.

In Österreich bietet etwa der ÖAMTC unter Verwendung sämtlicher ihm nach eigener Aussage vom österreichischen Ministerium übermittelten Prüfungsfragen eine Führerschein-App an mit den Funktionen „Fragen lernen“ und „Prüfung üben“ an. Eingespeist sind für den B-Führerschein nach dem Fragenstand 1.1.2025 derzeit jeweils alle 1030 Fragen des Basismoduls Grundwissen und alle 368 Fragen des Zusatzmoduls B.

Der Vorschlag einer vollständig kostenfreien Veröffentlichung des amtlichen Fragenkatalogs wurde durch den Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. (IDFL) bereits in der Auftaktveranstaltung des Stakeholder-Dialogs im Juli 2025 an das Bundesverkehrsministerium (BMV) herangetragen[2]. Es ist nicht bekannt, aus welchen Gründen ausgerechnet dieser naheliegende Vorschlag nicht in das Eckpunktepapier „Bezahlbarer Führerschein“ aufgenommen wurde. Allerdings hat der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Hirte dem IDFL auf dessen Nachfrage vom 6.2.2026 in einem BMV-Schreiben vom 26.2.2026 jetzt überraschend mitgeteilt, dass das Ministerium beabsichtige, „im Zuge der Reform der Fahrschulausbildung und der damit verbundenen Neufassung der Prüfungsrichtlinie diese für jeden frei zugänglich im Internet zur Verfügung zu stellen.“ [3]

Mit einer derartigen überschaubaren Maßnahme könnte der Bundesverkehrsminister in eigener Zuständigkeit schnell und ohne Länderabstimmung einen nach Zahl und Größe kleinen, aber wegen seiner grundsätzlichen Vorbildwirkung unter Umständen doch bedeutsamen Beitrag zur Dämpfung der Führerscheinkosten leisten.

2. Fehlerpunktzahl bei der Theorieprüfung verdoppeln

Wie in Österreich sollte eine Fehlerquote von 20 Prozent zugelassen werden, indem die heutige Fehlerpunktzahl von zehn auf 20 heraufgesetzt wird. Die Bestehensquoten bei der Theorieprüfung würden sich dadurch deutlich verbessern. Jede nicht zu wiederholende Theorieprüfung erspart etwa 100 Euro (25 Euro Prüfungsgebühr plus Vorstellungskosten der Fahrschule).

Die Theorieprüfung besteht nach den Nummern 1.2.2 und 1.2.3 Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung nicht, wer zehn Fehlerpunkte bei zwei mit fünf Punkten bewerteten Fragen oder elf Fehlerpunkte bei drei oder mehr mit zwei bis fünf Punkten bewerteten Fragen erreicht. Die volle Fehlerpunktzahl einer Frage wird bereits dann erreicht, wenn von den meist drei Antwortmöglichkeiten auch nur eine falsch gewählt wird.

Dieses „Alles-oder-nichts-Prinzip“ führt leicht dazu, dass bei zwei mit je fünf Punkten bewerteten Fragen trotz vier richtiger Einzelantworten und nur zwei Falsch- oder Nichtantworten jeweils die volle Fehlerpunktzahl erreicht wird. Bei drei Fragen, die mit insgesamt mindestens elf Punkten bewertet sind, können trotz sechs richtiger Antworten nur drei Falschantworten regelhaft zum Nichtbestehen führen. Wer also bei 30 Prüfungsfragen mit 110 Gesamtpunkten elf Fehlerpunkte erreicht und damit die Prüfung nicht besteht, muss keineswegs zehn Prozent Falschantworten angekreuzt oder Nichtantworten gegeben haben, es könnten auch nur fünf Prozent sein.

Dieser Bewertungsmaßstab ist übermäßig streng und sollte durch eine maßvolle Heraufsetzung der Fehlerpunktzahl gelockert werden. Eine Heraufsetzung auf 20 Fehlerpunkte würde bedeuten, dass die Theorieprüfung bestanden ist, wenn bezogen auf die Zahl der jeweils 30 Fragen 80 Prozent des Prüfungsstoffes beherrscht werden. Mit der Einführung einer 20 Prozent Fehlerquote würde Deutschland den in Österreich praktizierten Bewertungsmaßstab übernehmen. Dass sich als Folge einer Erhöhung der gewährten Fehlerquote die Bestehensquoten deutlich erhöhen werden, liegt auf der Hand.

Der entscheidende Vorteil einer Anhebung der Fehlerpunktzahl gegenüber einer Reduzierung der Prüfungsfragen liegt darin, dass die inhaltlichen Wissensanforderungen in der Prüfung nicht angetastet werden und somit das in der Prüfung verlangte Wissen nicht verändert wird. Die durch die Fragen definierten Prüfungsanforderungen bleiben gleich, das Prüfungsniveau wird somit nicht abgesenkt. Alles muss im selben Umfang wie bisher gelehrt und gelernt werden.

3. Prüfungsfahrzeit wieder auf 25 Minuten verkürzen

Die Verlängerung der Prüfungsfahrzeit um fünf Minuten seit dem 1.4.2021 hat die Durchfallquoten statistisch signifikant ansteigen lassen. Die Verlängerung der Prüfungszeit für die Fahrerlaubnisklasse B auf 55 Minuten und namentlich der Fahrzeit um fünf Minuten auf 30 Minuten ab dem 1.4.2021 geht im Vergleich der Jahre 2015-2020 und 2021-2024 mit einem Ansteigen der jährlichen Durchfallquote um über 3 % einher[4]. Eine Rückkehr zur früheren Prüfungsfahrzeit hätte umgekehrt somit rechnerisch jährlich ca. 5000 weniger Wiederholungsprüfungen zur Folge. Den insoweit positiv betroffenen 5000 Führerscheinanwärtern käme jeweils eine Ersparnis mindestens im dreistelligen €-Bereich zugute[5]. Der zwar nicht dramatische, aber doch statistisch messbare Anstieg der Durchfallquoten lässt sich leicht damit erklären, dass die zusätzlichen fünf Minuten Prüfungsfahrzeit das Risiko erhöhen, dass Prüflingen ausgerechnet in dieser Zeit noch ein schwerwiegender Fahrfehler unterläuft, insbesondere wenn u.U. gerade in der letzten Prüfungsphase die Konzentration etwas nachgelassen hat, wobei die Prüfung und die Prüfungsanspannung nicht erst mit der Prüfungsfahrt beginnt. Ein Absinken der Prüfungsanforderungen ginge mit der Verkürzung der Mindestfahrzeit um fünf Minuten nicht einher, der hohe Standard bliebe gewahrt.

Die vorgeschlagene Verkürzung der Prüfungsfahrzeit gehört zwar zu den vorgestellten Eckpunkten, wurde aber nicht näher begründet. Entscheidend ist, dass sich durch eine Rückkehr zur bis 2021 geltenden Prüfungsfahrzeit statistisch signifikant für alle Fahrschüler*innen die Chance verbessern würde, die fahrpraktische Prüfung zu bestehen. Damit würden in vielen Fällen die erheblichen zusätzlichen Kosten einer Prüfungswiederholung vermieden.

Fazit

Die erste genannte Ad-hoc-Maßnahme wäre ohne Gesetzesänderung und ohne die Länder sofort umsetzbar, die Maßnahmen zwei und drei erfordern lediglich eine Änderung der Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese Anlage soll ohnehin höchst aktuell durch die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden[6]; die Anhörung zum entsprechenden Referentenentwurf lief bis zum 10.3.2026.

Die sonstigen Eckpunkte-Vorschläge sind nicht entscheidungsreif und erfordern zunächst intensive und breit angelegte Diskussionen und vertiefende Untersuchungen zur Klärung, ob und in welchem Maße sie überhaupt geeignet sind, zu einer Kostensenkung beizutragen, und ob und in welchem Maße sie Nachteile für die Verkehrssicherheit zur Folge haben können. Über die Einführung einer Experimentierklausel zur Laienausbildung müsste wegen der elementaren und somit wesentlichen Bedeutung für die Verkehrssicherheit zudem zunächst der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber für das Straßenverkehrsgesetz und das Fahrlehrergesetz entscheiden [7].

Quellen/Fußnoten:

[1] www.moving-roadsafety.com.

[2] www.idfl.de/wp-content/uploads/2025/10/04-25.pdf.

[3] Einschränkend wird allerdings ausgeführt: „Hierzu bedarf es jedoch noch verschiedener Gespräche mit den vom Umsetzungsprozess betroffenen Stellen.“, Lobbyregister Deutscher Bundestag, IDFL, SG 2602230025.

[4] https://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Fahrerlaubnisse/Fahrerlaubnispruefungen/2024/2024_fe_p_zeitreihen.html?nn=855508&fromStatistic=855508&yearFilter=2024&fromStatistic=855508&yearFilter=2024.

[5] Dazu der Sachverständige Michael Bahr (BASt): „Wir wissen, dass eine Wiederholung insbesondere der praktischen Fahrerlaubnisprüfung derzeit mit 600 bis 800 Euro zu Buche schlägt.“ in der Anhörung des BT-Verkehrsausschusses am 10.6.2024 zu BT-Drucksache 20/10610, Protokoll des BT-Verkehrsausschusses 20/75.

[6] www.bmv.de/SharedDocs/DE.

[7] Schubert. NZV 2026, 33 (39).

HASHTAG


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KOMMENTARE

Frank

13.03.2026 - 18:57 Uhr

M.E. wäre eine MwSt. Befreiung, die eine Ersparnis von 19% auf erbrachte praktischen Ausbildungsleistungen für die B-FE brächte, ebenfalls ein rasch umsetzbarer Ansatz um die Kosten zu reduzieren. Denkbar wäre auch eine pauschale Bezuschussung von z.B. 500 EUR. Außerdem erhöht ein Autoführerschein die Chancen auf dem Jobmarkt und unterstützt Eltern ihre Kinder von A nach B zu bringen. Das sollte meiner Meinung nach unterstützt und gefördert werden.


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