Dem Urteil vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Unfallgeschädigten und der Haftpflichtversicherung des alleinig verantwortlichen Unfallverursachers. Für die vollständige Beseitigung des Schadens im August 2020 hat der Sachverständige in seinem Gutachten auch 81 Euro für Desinfektions- und Hygienemaßnahmen der Werkstatt berücksichtigt, diese wollte die Versicherung nicht begleichen.
Entscheidung zugunsten des Klägerin
Das Amtsgericht Vaihingen sah die Klägerin und Unfallgeschädigte im Recht und argumentierte den Anspruch auf die Erstattung der Kosten damit, dass diese tatsächlich und in dieser Höhe angefallen seien. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den daraus resultierenden Hygienemaßnahmen in allen Bereichen hatte die Klägerin zudem keine Chance, diese Kosten zu vermeiden.
Amtsgericht Vaihingen
1 C 129/21