In dem Fall entzog die Behörde einem Mann den Führerschein, der acht Punkte im Flensburger Fahreignungsregister erreicht hatte. Mit einem Eilantrag wollte der Betroffene dagegen vorgehen. Seine Begründung: Er müsse mit dem Auto seine Tochter zur Schule bringen und außerdem seine Eltern versorgen, die aufgrund der Pandemie keine anderen Menschen ins Haus lassen.
Doch der Antrag hatte vor Gericht keinen Erfolg. Das Gericht entschied, der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor einem ungeeigneten Kraftfahrer habe Vorrang vor negativen Folgen für den Betroffenen. Wegen der Corona-Pandemie liege keine unzumutbare Härte vor.
Verwaltungsgericht Koblenz
Aktenzeichen 4 L 1078/20.KO