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Sündenfall Ausfädelungsstreifen

25.02.2021 10:15 Uhr | Lesezeit: 1 min
Sündenfall Ausfädelungsstreifen
Wer am Ausfädelungsstreifen zu forsch fährt, riskiert eine Mitschuld, wenn es kracht
© Foto: A. Pulwey/McPhoto/blickwinkel/picture-alliance

Ein allzu bekanntes Phänomen auf der Autobahn kann drastische Folgen haben, wie das Landgericht Saarbrüchen klarstellte.

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Wer auf dem Ausfädelungsstreifen einer Autobahn schneller als der Durchgangsverkehr fährt, der verstößt gegen Paragraf 7a Abs. 3 StVO. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann der Ausfädelnde mithaften.

Landgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 13 S 110/20

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