Im Fall fuhr ein Mann mit einem Pkw auf der Nordschleife des Nürburgrings. In einer schlecht einsehbaren Linkskurve hinter einer Bergkuppe verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und krachte mit knapp 170 km/h in die Leitplanke ein. Ursächlich für den Unfall war eine Kühlmittelspur, die ein anderes Auto hinterlassen hatte, heißt es auf anwaltsregister.de.
Nur 75 Prozent Schadenersatz
Die Halterin des Unfallwagens verlangte von der Haftpflichtversicherung des leck geschlagenen Autos rund 65.000 Euro Schadenersatz. Das Gericht sprach ihr nur 75 Prozent der geforderten Summe zu. Mit 25 Prozent falle die Betriebsgefahr des Autos ins Gewicht.
Das OLG bestätigte das Urteil. Die besonderen Umstände haben hier die regelmäßigen Gefahren, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbunden sind, erhöht. Dazu zählt auch das Fahren im „Rennmodus“ mit hohem Tempo bei eingeschränkter Sicht. Einen Unfall zu vermeiden sei so nahezu unmöglich. Nach Ansicht der Richter kam daher auch ein Zurücktreten der Betriebsgefahr nicht in Betracht.
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 1571/20