Darum ging es in dem konkreten Fall, über den anwaltsregister.de berichtet: Nach einem Autounfall war strittig, wer für den Schaden haftet. Der Geschädigte ließ sein Fahrzeug begutachten und entsprechend reparieren. Der Gutachter veranschlagte in seinem Befund auch die Kosten für die Reinigung des Autos nach dem Lackieren und für eine Probefahrt. Diese zusätzliche Gebühr wollte die Gegenseite nicht übernehmen.
Die Sache endete im Rechtsstreit. Das zuständige Gericht gab dem Geschädigten Recht. Sofern auf der Grundlage eines Gutachtens repariert und abgerechnet wird, müsse der Geschädigte auch diese Kosten erstattet bekommen. Das sogenannte Werkstattrisiko für den Fall, dass die Werkstatt einen höheren Preis veranschlagt, liege beim Unfallverursacher. Das Amtsgericht stellte außerdem klar, dass keine Zweifel an der Erforderlichkeit der Arbeiten bestünden.
Amtsgericht Buxtehude
Aktenzeichen 31 C 529/20